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BVerwG, 11.03.1986 - 7 C 20.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung - Verpflichtung zur Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1983 - NC 9 S 963/83
- BVerwG, 11.03.1986 - 7 C 20.84
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83
Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1986 - 7 C 20.84
Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft jedoch die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich die Hauptsache erledigt hat (Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - in DVBl. 1986, 46).
- BVerwG, 24.03.2003 - 8 B 168.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulässigkeit …
Im Übrigen ist geklärt, dass die in § 7 der Eigenheim Verordnung enthaltene Flächenbeschränkung von 500 m² nur eine allgemeine Orientierungsgröße sein konnte, deren Einhaltung von der Lage und insbesondere der Bebauung des Grundstücks abhängig war und dass selbst bei Vorliegen einer ungewöhnlich großen Grundfläche kein offenkundiger Verstoß gegen DDR Recht vorliegt (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 20.84 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25). - VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97 - 7 C 20.84 -, VlZ 1996, S. 267).